
Das staatliche Bio-Siegel wurde 2001 ins Leben gerufen, da die Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen es den Verbrauchern schwer machte, den Überblick zu behalten. Das Bio-Siegel kennzeichnet Produkte und Lebensmittel, die nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung produziert und kontrolliert werden. Diese EU-weit gültige Rechtsvorschrift garantiert einheitliche Standards für den ökologischen Landbau.
Damit ein Produkt das Bio-Siegel nach der EG-Öko-Verordnung tragen darf, muss seine Herstellung viele Bedingungen erfüllen. Diese sind gesetzlich festgeschrieben. Einige Beispiele: Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln, Verbot gentechnisch veränderter Organismen, Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln, Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger, Verzicht auf viele Zusatzstoffe, die Verpflichtung, sich regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen, und vieles mehr.
Bio-Betriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen. Amtlich zugelassene private Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert. Bei der Kennzeichnung der Produkte muss der Name und / oder die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine deutsche Kontrollstelle lautet: DE-000-Öko-Kontrollstelle. „DE“ steht für Deutschland und „000“ für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.
Das Bio-Siegel ist in Deutschland derzeit das einzige Öko-Zeichen, das unter strafrechtlichem Schutz steht. Der Gesetzgeber sieht bei Missbrauch Geldbußen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor.
Mehr Informationen zum Bio-Siegel finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bio-siegel.de