Liefer- und Zahlungsbedingungen ab 01. September 2018

1. Allgemeines
Alle Herbaria-Erzeugnisse werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen geliefert. Diese Bedingungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Alle Abweichungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden; mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

2. Preise
Wir weisen darauf hin, dass die Einkaufspreise von Tees, Gewürzen usw. sehr starken Preisschwankungen unterliegen. Wir behalten uns bei Bedarf Preisänderungen vor.

3. Zahlungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen in bar, ohne Abzug, in Euro zu erfolgen. Alternativ dazu kann der Kunde durch ein SEPA-Basis-Mandat oder ein SEPA-Firmen-Mandat den Einzug des Rechnungsbetrages durch Lastschrift erteilen. Die Frist für die Vorabankündigung (PRE-Notification) wird auf zwei Tage verkürzt. Bei Einzug durch Lastschrift gewähren wir 2,5 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserhalt gewähren wir 2 % Skonto.
Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.

Abzüge, z. B. für Fracht, Porto, Rollgeld, Verpackung usw. werden nicht anerkannt. Nicht berechtigte Abzüge und Differenzen, für die noch keine Gutschrift erteilt wurde, werden automatisch von unserer EDV angemahnt.
Innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt automatisch Verzug ein. Bei Zahlungsverzug kann Liefersperre erfolgen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist oder bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens obliegt dem Kunden.
Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt oder gerät er mit seiner Zahlung in Verzug, steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen und auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Dies gilt auch für Forderungen, für welche Stundung vereinbart war. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auf die älteste Rechnung zu verrechnen.
Wir bitten alle Kunden, bei der Überweisung offener Rechnungen unbedingt Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben.

4. Lieferung
Freiverkäufliche Arzneimittel sind in der aktuellen Preisliste mit “FA” gekennzeichnet. Durch die Bestellung von freiverkäuflichen Arzneimitteln bei Herbaria bestätigt der Besteller, dass er über eine Großhandelserlaubnis gemäß §52a AMG oder über einen Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel gemäß §50 AMG verfügt, welche ihn zur Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel an den Endverbaucher berechtigen. Der Mindestbestellwert beträgt € 70,– netto. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Die Auslieferung der Artikel erfolgt nur in Verpackungseinheiten, die in der Preisliste angegeben sind. Bei einem Bestellwert unter € 120,– netto berechnen wir für Versandkosten, Porto bzw. Fracht derzeit € 5,95 brutto innerhalb Deutschlands. Ab € 120,– netto liefern wir frei Empfangsstation innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins europäische Ausland führen wir grundsätzlich mit Berechnung der Frachtkosten durch. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Versand unserer Produkte erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Kunden vorgenommen. Bankgebühren müssen grundsätzlich vom Kunden bezahlt werden. Die Mehrkosten für Expressgutsendungen trägt der Kunde. Fehlmengen oder Beschädigungen sind sofort bei dem Auslieferer (Spedition, Post oder Bahn) zu reklamieren und bedürfen dessen Bestätigung.Mängelrügen werden im Übrigen nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Kunde über die Ware verfügen konnte, unter Angabe der Kunden-, Liefer-, und Rechnungsnummer uns gegenüber schriftlich erhoben werden. Begründete Mängelrügen werden nach unserer Wahl durch Neulieferungen, Minderung oder Wandelung reguliert. Bei Fehlmengen haben wir die Wahl, entweder nachzuliefern oder entsprechende Gutschrift zu erteilen.
Schadensersatzansprüche zwischen den Vertragsparteien sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten beruhen. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Dritte nach dem Produkthaftungsgesetz beurteilt sich die Haftung zwischen den Vertragspartnern nach dem Grad der Verursachung.

5. Verpackung
Herbaria-Erzeugnisse dürfen nur in Originalpackungen gehandelt werden. Bei der Kilo-Ware, die noch abgepackt wird, ist der Inverkehrbringer für Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bezüglich seiner Tätigkeit selbst verantwortlich.

Alle in den Lieferungen enthaltenen Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Stellen anfallen, sind im Rahmen des Dualen Entsorgungssystems bei Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH lizenziert. Damit erfüllen wir §6 der 5. Novelle der Verpackungsverordnung. Sofern sich an dieser Tatsache etwas ändern sollte, werden wir Sie umgehend darüber informieren. Für Lieferungen ins Ausland werden keine Lizenzabrechnungen der Verpackungen durchgeführt. Der Erstinverkehr bringer im jeweiligen Land ist verpflichtet diese zu lizenzieren.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung stammender, auch der künftig entstehenden Forderungen, bei Einstellung der Forderung in einem Kontokorrentsaldo oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks unser Eigentum (§ 449 BGB). Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordentlichen Handelsgeschäftes zu verfügen, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Jede andere Verfügung, wie z. B. Sicherungsübereignungen, Sicherungsverkauf, Verpfändung, ist unzulässig. Von Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat uns der Käufer unverzüglich zu verständigen. Der Kunde gestattet uns unwiderruflich das Betreten seiner Räume und das Herausnehmen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, ohne dass hierin verbotene Eigenmacht liegt. Zur Ausübung dieser Rechte bedarf es nicht der Wandelung. Anstelle der uns gehörenden Waren tritt, wenn sie veräußert werden, der Anspruch gegen den Drittabnehmer, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung an uns bedarf. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Pflichten ist Fischbachau. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Pflichten ist bei Kunden, die Kaufleute sind, Miesbach.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht geltend machen.

9. Datenschutz
Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, der Erfüllung und Durchführung vertraglicher und vorvertraglicher Maßnahmen und Pflichten, wie auch gesetzlich vorgeschriebener Pflichten, insbesondere zu deren Aufbewahrung, sowie zum Zweck der Direktwerbung. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1

b) DS-GVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben uns gegenüber das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Unser Datenschutzbeauftragter ist unter datenschutz@herbaria.de zu erreichen; die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten Herbaria Kräuterparadies GmbH, Geschäftsführung, Hagnbergstraße 12, 83730 Fischbachau, Telefon: 08028 – 90 57 35.

10. Alle früheren Preislisten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit.

11. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für das Inland. Für Lieferungen ins Ausland außerhalb der EU müssen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

12. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.
Freiverkäufliche Arzneimittel sind in der aktuellen Preisliste mit „FA“ gekennzeichnet. Durch die Bestellung von freiverkäuflichen Arzneimitteln bei Herbaria bestätigt der Besteller, dass er über eine Großhandelserlaubnis gemäß §52a AMG oder über einen Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel gemäß §50 AMG verfügt, welche ihn zur Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln an den Endverbraucher berechtigen.

Fischbachau, 01. September 2018
Herbaria Kräuterparadies GmbH, · Hagnbergstr. 12 · 83730 Fischbachau